Risiko „Trautes Heim“ - erstmals mehr als 10.000 Unfalltote in privaten Haushalten
17.09.2019
Neben der Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei zahlreichen Versicherern das Angebot, die so genannten Grundfähigkeiten zu versichern. Bei dieser Versicherung erbringt der Versicherer bei Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten seine Leistung, meist als monatliche Rente.
Die Grundfähigkeiten werden in einer Art Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i.d.R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen.
Der Verlust von Grundfähigkeiten geht oft mit bestimmten Krankheiten oder Unfällen einher. Auch eine zeitgleiche Pflegebedürftigkeit kann gegeben sein. Vor allem für Angehörige von körperlich fordernden Berufen kann die Grundfähigkeitenversicherung die Lösung sein, wenn alternative Absicherungen, die erwähnte Berufsunfähigkeitsversicherung etwa, aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht in Frage kommen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
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